Garantiebedingungen

Die folgenden Informationen beschreiben den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und einer freiwilligen Garantie sowie den Ablauf zur Prüfung von Anliegen bei Möbeln. Sie gelten für Bestellungen von Esszimmermöbeln, Gartenmöbeln und Büromöbeln innerhalb Deutschlands.

1. Gesetzliche Gewährleistung

Für Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Bei Mängeln der Ware stehen Verbrauchern die Rechte nach §§ 437, 439, 440, 441 und 323 BGB zu. Dazu können je nach gesetzlicher Voraussetzung Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz gehören.

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen beträgt regelmäßig zwei Jahre ab Ablieferung der Ware gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 438 Abs. 2 BGB. Bei Verbrauchsgüterkäufen kann § 477 BGB für die Vermutung gelten, dass ein innerhalb des dort genannten Zeitraums auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Sache oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist.

2. Verhältnis zwischen Gewährleistung und Garantie

Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von einer freiwilligen Garantie.

Eine Garantie ersetzt nicht die gesetzliche Gewährleistung. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln der Ware werden durch diese Informationen nicht ausgeschlossen, nicht eingeschränkt und nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft.

Wenn ein Möbelstück mangelhaft ist, kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte geltend machen, auch wenn keine freiwillige Garantie besteht.

3. Freiwillige Garantie

Eine gesonderte freiwillige Garantie wird nur gewährt, wenn sie ausdrücklich bei einem Produkt oder in einer gesonderten Erklärung angegeben wird.

Für die derzeit beschriebenen Möbelbestellungen wird keine eigenständige kommerzielle Garantie bereitgestellt, sofern auf der jeweiligen Produktseite oder in einer schriftlichen Erklärung keine abweichende Garantie ausdrücklich benannt wird.

Da keine eigenständige kommerzielle Garantie bereitgestellt wird, gibt es keinen separaten Garantiegeber, keine zusätzliche Garantiedauer und keinen zusätzlichen Garantieumfang über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus.

4. Garantiegeber bei freiwilliger Garantie

Wenn für ein bestimmtes Produkt künftig eine freiwillige Garantie ausdrücklich angegeben wird, muss der jeweilige Garantiegeber klar benannt werden.

Ohne ausdrückliche Benennung eines Garantiegebers besteht keine zusätzliche kommerzielle Garantie. In diesem Fall gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 437, 439, 440, 441 und 323 BGB.

5. Dauer einer freiwilligen Garantie

Eine freiwillige Garantie gilt nur für den ausdrücklich angegebenen Zeitraum.

Wenn kein konkreter Garantiezeitraum angegeben ist, besteht keine zusätzliche kommerzielle Garantie. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt und richten sich nach den gesetzlichen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

6. Umfang einer freiwilligen Garantie

Eine freiwillige Garantie kann nur solche Punkte umfassen, die ausdrücklich in einer Garantieerklärung genannt werden. Dazu können je nach Erklärung bestimmte Material-, Verarbeitungs- oder Funktionsmerkmale gehören.

Ohne ausdrückliche Garantieerklärung wird kein zusätzlicher Garantieumfang zugesagt. Die Prüfung von Mängeln erfolgt dann nach den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

7. Möbelmaterialien und Produkteigenschaften

Möbel können je nach Material, Verarbeitung, Konstruktion und Nutzung natürliche oder produktionsbedingte Eigenschaften aufweisen.

Bei Holz-, Metall-, Glas-, Textil-, Kunststoff- oder Outdoor-Materialien können Oberflächenstruktur, Maserung, Farbwirkung, Lichtreflexion, Materialhaptik und geringfügige Maßtoleranzen unterschiedlich wahrgenommen werden.

Solche produkt- und materialtypischen Eigenschaften stellen nicht automatisch einen Mangel dar. Maßgeblich ist, ob die Ware bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

8. Farb- und Größenabweichungen

Geringfügige Farbabweichungen können durch Bildschirmdarstellung, Lichtverhältnisse, Materialcharge, Oberflächenstruktur oder fotografische Darstellung entstehen.

Geringfügige Maßabweichungen können bei Möbeln aufgrund von Materialeigenschaften, Verpackung, Montage, Polsterung, Konstruktion oder Fertigungstoleranzen auftreten.

Ob eine Farb- oder Größenabweichung einen Mangel darstellt, wird anhand der Produktbeschreibung, der vereinbarten Beschaffenheit und der gesetzlichen Anforderungen geprüft.

9. Normale Abnutzung

Normale Abnutzung ist nicht Gegenstand einer freiwilligen Garantie, sofern keine ausdrückliche Garantieerklärung etwas anderes bestimmt.

Dazu können nutzungsbedingte Veränderungen an Sitzflächen, Polstern, Oberflächen, Kanten, Beschlägen, Verbindungselementen, Outdoor-Materialien oder beweglichen Teilen gehören.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, wenn ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.

10. Unsachgemäße Nutzung und ausgeschlossene Fälle

Eine freiwillige Garantie umfasst nicht Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Montage, ungeeignete Pflege, zweckwidrige Verwendung, Überlastung, Feuchtigkeitseinwirkung, extreme Witterung, unsachgemäßen Transport, Veränderung der Ware oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen, sofern keine ausdrückliche Garantieerklärung etwas anderes bestimmt.

Bei Gartenmöbeln können Witterung, Feuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Temperaturwechsel und Lagerbedingungen den Zustand der Ware beeinflussen. Kunden sollten Pflege-, Montage- und Nutzungshinweise beachten, soweit diese dem Produkt beiliegen oder in der Produktbeschreibung enthalten sind.

Diese Ausschlüsse gelten nicht als Ausschluss gesetzlicher Gewährleistungsrechte. Bei einem gesetzlichen Mangel erfolgt die Prüfung nach §§ 437, 439, 440, 441 und 323 BGB.

11. Prüfung von Mängeln

Wenn ein Kunde einen möglichen Mangel meldet, wird der Sachverhalt anhand der bereitgestellten Informationen geprüft.

Für die Prüfung können Bestellnummer, betroffener Artikel, Beschreibung des Mangels, Fotos der Ware, Fotos der Verpackung, Fotos der betroffenen Stelle, Angaben zur Nutzung, Angaben zur Montage und Angaben zum Zeitpunkt der Feststellung erforderlich sein.

Bei Möbeln kann die Prüfung zusätzliche Informationen erfordern, wenn es um Sperrgut, großformatige Sendungen, Mehrpaketsendungen, Teillieferungen, Rücktransport größerer Möbelstücke oder Transportschäden geht.

12. Transportschäden und Zustellprüfung

Kunden sollten Möbel bei Zustellung äußerlich prüfen. Dazu gehört eine Sichtprüfung bei Zustellung auf erkennbare Schäden an Transportverpackung, Schutzmaterialien, Karton, Kanten, Ecken und sichtbaren Packstücken.

Bei erkennbaren Schäden sollte eine Dokumentation von Schäden erfolgen. Dazu können Fotos der Transportverpackung, der Originalverpackung, der Schutzmaterialien, des Versandetiketts und der betroffenen Möbelteile gehören.

Bei erheblichen Schäden kann eine Annahmeverweigerung bei erheblichen Schäden in Betracht kommen. Der Vorgang sollte dokumentiert und dem Kundenservice mitgeteilt werden.

13. Antragstellung

Zur Prüfung eines Gewährleistungs- oder Garantieanliegens sollte der Kunde den Kundenservice über die unten genannten Kontaktdaten kontaktieren.

Die Anfrage sollte folgende Angaben enthalten:

  • Bestellnummer

  • Name des Kunden

  • E-Mail-Adresse der Bestellung

  • betroffener Artikel

  • Beschreibung des Mangels oder Anliegens

  • Fotos der Ware und betroffener Stellen

  • Fotos der Verpackung, soweit relevant

  • Zeitpunkt der Feststellung

  • Angaben zur Nutzung, Montage oder Lieferung, soweit relevant

Nach Eingang der Anfrage wird der Vorgang anhand der vorliegenden Informationen geprüft. Eine bestimmte Entscheidung oder ein bestimmter Ausgang wird nicht unabhängig vom tatsächlichen Sachverhalt zugesagt.

14. Mögliche Bearbeitung nach Prüfung

Wenn ein gesetzlicher Mangel festgestellt wird, erfolgt die weitere Bearbeitung nach den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

Je nach gesetzlicher Voraussetzung kann eine Nacherfüllung, Rückabwicklung, Minderung oder andere gesetzlich vorgesehene Bearbeitung in Betracht kommen.

Wenn eine freiwillige Garantie für ein bestimmtes Produkt ausdrücklich besteht, richtet sich die Bearbeitung zusätzlich nach der jeweiligen Garantieerklärung. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben auch dann unberührt.

15. Kontakt

E-Mail: vendor@dovexgahaus.com
Telefon: +81 (904) 784 93 36
Adresse: 9-16-5 KAMEYAMA ASAKITA-KU HIROSHIMA-SHI HIROSHIMA 731-0231 JAPAN
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